Für Wärmepumpe, Nachtspeicher- oder Fußbodenspeicherheizung haben wir genau das Richtige: 100 % Öko Heizstrom aus erneuerbaren Energiequellen. Zudem bietet Ihr lokaler Partner 100 % persönlichen Service. So geht Kosten sparen, Ressourcen schonen und Wärme genießen. Einfach Verbrauch bestimmen und Angebot wählen: Den Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu uns regeln wir für Sie – reibungsfrei und kostenlos. Selbstverständlich bei durchgehender Versorgung.
Heizen Sie zu Hause mit einer Wärmepumpe, Nachtspeicher- oder Fußbodenspeicherheizung? Dann senken Sie einfach Ihre Heizkosten – mit dem richtigen Tarif.
RE macht was aus!
Energie sparsam und bewusst einsetzen ist das Gebot der Stunde. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit die Energieversorgung zukünftig effizienter, unabhängiger und grüner wird.
Mit unseren praktischen, leicht umsetzbaren Stromspar-Tipps können Sie direkt anfangen. So schonen Sie auch Ihr Portemonnaie.
Förderung für Öko Heizstromkund*innen
Das fördern wir*:
50 € bei Anschaffung eines Elektro-Fahrrads (E-Bike)
50 € bei Anschaffung eines E-Rollers
50 € bei Anschaffung einer elektrisch geregelten Heizungspumpe
100 € bei Anschaffung einer Ladesäule für Zuhause (Wallbox)
100 € bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp
100 € bei Anschaffung einer Stromwärmepumpe
* Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.
Strom nutzen mit gutem Gewissen – dank 100 % Ökostrom!
Unser Ökostrom wird ausschließlich aus europäischen erneuerbaren Energiequellen gewonnen – derzeit vor allem aus Wasserkraftwerken und Windanlagen. Aber auch Strom aus Biomasse, Erdwärme und Sonnenenergie gehört dazu.
Alle Verbraucher, auch Sie, beziehen Strom aus demselben Stromnetz. Man kann Strom nicht gezielt lenken und speichern. Wenn Sie zu unserem Ökostrom wechseln, bleibt der Strom, der bei Ihnen ankommt, physikalisch gleich. Aber: Stellen Sie sich das Stromnetz als einen großen See vor. Die Stromproduzenten speisen den „Stromsee“ mit Strom aus verschiedenen Energiequellen, etwa fossilen Energien (Braunkohle, Steinkohle, Erdgas) oder aber auch erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Solar oder Windkraft.
Mit Ihrem Verbrauch aus dem „Stromsee“ entscheiden Sie, welche Art Strom die Versorger in den See einspeisen müssen. Je mehr Verbraucher also Ökostrom nutzen, desto mehr Ökostrom muss in den See eingespeist werden. So wird die Stromversorgung insgesamt umweltfreundlicher – und Sie leisten einen aktiven Beitrag dazu!
Der Ökostrom der Stadtwerke Recklinghausen kommt aus Europa und wird dort aus erneuerbaren Energien gewonnen. Unsere Lieferanten garantieren, dass genau die Menge an Strom, die wir abnehmen, in das öffentliche Netz eingespeist wird – und so die anderen Energiequellen verdrängt.
Das ist durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt, die im sogenannten Herkunftsnachweisregister des Bundesumweltamts verwahrt werden. Was es damit auf sich hat, ist in diesem informativen Video anschaulich erklärt. Mehr zum Thema Herkunftsnachweise erfahren Sie beim Umweltbundesamt.
Je mehr alternative Energiequellen wie Solar- oder Windkraft genutzt werden, desto weniger planbar wird die Stromerzeugung. Denn nicht immer, wenn wir Strom verbrauchen, scheint die Sonne oder weht der Wind. Dann kommen Pumpspeicher-Kraftwerke zum Einsatz: Sie dienen sowohl als Stromspeicher, als auch als Stromerzeuger – je nachdem, was gerade benötigt wird.
Steht etwa nachts viel Wind-Strom zur Verfügung, wird aber gerade nicht benötigt (weil alle schlafen), wird damit Wasser aus einem tiefer liegenden Speichersee in einen höher gelegenen gepumpt. Wird dann tagsüber mehr Strom benötigt, als gerade erzeugt wird, kann innerhalb weiger Sekunden Wasser aus dem Speichersee in ein tiefer gelegenes Kraftwerk abgelassen werden. Dort treibt der Wasserdruck eine Turbine an – und schon kann binnen weniger Minuten Strom ins Netz eingespeist werden. Und das ohne zusätzliche Belastung für die Umwelt.
Stromkennzeichnung
Unsere Kund*innen sollen genau wissen, wie sich unser Strom zusammensetzt. Das schreibt auch das Energiewirtschaftsgesetz so vor. Die Stromkennzeichnung wird jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung.
Steuern und Abgaben auf Ökostrom
Staatlich veranlasste Kostenbestandteile sollen Verhaltensweisen ändern oder dienen einem volkswirtschaftlichen Zweck. Hier erfahren Sie alles zu den fiskalischen Stromkosten.
Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)- Anlagen, die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben.
Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.
Diese Umlage wurde erstmalig zum 1. Januar 2014 erhoben. Als abschaltbare Lasten gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie. Die Anbieter von sogenannten Abschaltleistungen erhalten für deren Bereitstellung sowie für jeden Abruf eine Vergütung.
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und gilt seit April 1999. Sie ist eine indirekte Steuer und wird über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben. Circa 90 Prozent dieser Steuer fließen in die Rentenkasse.
Der Transport und die Verteilung von Energie zum Endverbraucher ist Aufgabe der Netzbetreiber. Diese erhalten dafür die sogenannten Netznutzungsentgelte, die durch die Bundesnetzagentur geprüft werden und von allen Netznutzern zu zahlen sind. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte des für Sie zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf dessen Internetseite. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen erstmalig in der Vertragsbestätigung und danach in den Jahresverbrauchsabrechnungen mit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Netztransparenz – Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.