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Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur CO2-Steuer

Was ist die CO2-Steuer?

Eines unserer wichtigsten globalen Ziele ist es, die Erderwärmung zu verlangsamen. Dafür muss die Produktion von Kohlendioxid (CO2) schleunigst massiv reduziert werden. Die CO2-Steuer soll uns seit 2021 dabei helfen. Es gilt: Wer schädliche Emissionen verursacht, soll dafür einen Preis bezahlen. Dies soll Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen motivieren, den eigenen CO2-Ausstoß zu verringern. Die Steuer wird auf CO2-Emissionen erhoben, die entstehen, wenn fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas verbrennen. Neben dem Ziel, Anreize für das Energiesparen zu setzen, soll der Ausbau erneuerbarer Energien zügig vorangetrieben werden.

Wie setzt sich die CO2-Steuer zusammen?

Die Steuer wird zunächst für Unternehmen fällig. Um einen oder mehrere der genannten Kraft- und Brennstoffe verkaufen zu dürfen, müssen sogenannte Emissionszertifikate erworben werden. Die Kosten pro Tonne CO2 steigen jährlich. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transfomationsfonds, der den Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. 

Das Umweltbundesamt wird in den darauffolgenden Jahren immer weniger Zertifikate ausgeben. Den Preis wird dann die Nachfrage bestimmen.

Was bedeutet es konkret für den Einzelnen?

Unternehmen erhöhen die Preise, um die Kosten der CO2-Steuer auszu­gleichen. Letztlich bleiben die Mehrkosten also an den Verbraucher­innen und Verbrauchern hängen. Durch umweltbewusstes Verhalten können sie diesen Effekt mindern bzw. verhindern. Weniger heizen, kürzere Duschzeiten oder die Fortbewegung mit dem Fahrrad anstelle des Autos sind nur einige Tipps für klimaschonendes Verhalten. Ob es in allen Fällen realistisch umgesetzt werden kann, ist bislang fragwürdig.

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Steigende Heizkosten

Natürlich wird auch das Erwärmen von Wasser und Raumluft mit fossilen Energiequellen teurer. Die CO2-Steuer soll sowohl zum Energiesparen anregen als auch den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern.

Wer zur Miete wohnt, entscheidet in der Regel aber nur darüber, ob und wie viel geheizt wird. Aus welchen Energiequellen die Wärme stammt und ob baulich bedingte Wärmeverluste vermieden werden, bestimmen ausschließlich die Vermieterinnen und Vermieter. Für Heizperioden, die 2023 anfingen, wurde jedoch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) eingeführt, das eine stufenweise Aufteilung der Kosten vorsieht. Vermieter müssen dadurch mehr Anteile zahlen, wenn die CO2-Emisssionen pro Quadratmeter besonders hoch sind.

E-Mobilität als Alternative

Wer beim Autofahren auf E-Mobilität setzt, kann sich freuen. Die CO-Steuer ist in diesem Fall ein Fremdwort. Für alle anderen fallen hohe Kosten an. Bundesweit sorgt es vor allem im ländlichen Raum für Unmut, denn dort ist der Alltag ohne Auto kaum zu bewältigen. Überall stark betroffen sind Pendler. Da sie – selbst wenn sie wollten – in vielen Fällen nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können, wird die Pendlerpauschale ab 2026 auf 0,38 € für jeden vollen Kilometer erhöht. 

Erhebt nur Deutschland eine CO2-Steuer?

Deutschland ist keineswegs Spitze, wenn es um die CO₂-Bepreisung geht. Schon 1990 führte Finnland als weltweit erstes Land eine solche Steuer ein, gefolgt von Polen, Norwegen, Schweden und Dänemark. Bis Ende 2020 hatten elf EU-Staaten eine CO₂-Abgabe eingeführt; international gibt es mittlerweile über 60 CO₂‑Preis-Initiativen – sowohl in Form direkter CO₂-Steuern als auch Emissionshandelssystemen (ETS). Deutschland liegt mit aktuell 45 €/t eher im Mittelfeld.

Ab 1. Januar 2027 wird das neue EU Emissions Trading System II (ETS II) wirksam. Es erweitert den Emissionshandel auf den Verkehrs- und Gebäudesektor. Damit soll erstmals ein einheitlicher CO₂‑Preis in diesen Bereichen gelten – europaweit. Und mit hohen Erwartungen, dass dieser stabil zwischen 100 und 120 €/t liegen wird.

Bürgerinnen und Bürger werden auch entlastet

Auch wenn die CO₂-Steuer zunächst wie eine zusätzliche Belastung erscheint, führt sie indirekt zu Entlastungen: Die Einnahmen aus dem CO₂-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Daraus werden staatliche Investitionen in klimafreundliche Technologien und Förderprogramme finanziert – und auch die EEG-Umlage wurde so abgeschafft, was die Stromkosten für Verbraucher senkt.

Ein direktes Klimageld – also eine einheitliche Auszahlung pro Person – ist zwar vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt. Die Idee dahinter: Wer klimafreundlich lebt, soll finanziell profitieren. Langfristig sollen die Einnahmen aus dem CO₂-Preis vollständig, fair und transparent an die Bürger zurückgegeben werden.