Teilnahmebedingungen

Weihnachtstombola 2026

Für das Gewinnspiel „Weihnachtstombola 2026“ der Stadtwerke Recklinghausen – (nachfolgend: Betreiber), welches auf dieser Web-Präsenz durchgeführt wird, gelten folgende Bestimmungen:

§ 1 Veranstalter

  1. Der Betreiber ist als Veranstalter verantwortlich für das Gewinnspiel. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist weder an Kosten noch an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden.
  2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Dritten und wird in keiner Weise von Dritten gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Informationen im Rahmen des Gewinnspiels werden ausschließlich durch den Betreiber bereitgestellt.
  3. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind ausschließlich an den Betreiber zu richten.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Stadtwerke Recklinghausen Energiekunden, die volljährig sind (18 Jahre), einen dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland haben und denen eine Losnummer zugesandt wurde. Es werden nur persönliche Teilnehmer berücksichtigt, d.h. die über Teilnahme- und Eintragungsdienste ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmer müssen zum Zwecke der Auslosung der Gewinner die ihnen zugesandte Losnummer sowie ihren Namen, eine gültige Postanschrift in Deutschland und eine Telefonnummer angeben. Für die Korrektheit der Angaben ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

§ 3 Durchführung/ Abwicklung

  1. Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 15.12.2026 um 10:00 Uhr.
  2. Die Gewinner werden aus allen berechtigten Teilnehmern im Zeitraum vom 25.11.2026 bis 16.12.2026 jeweils mittwochs um 10:00 Uhr durch einfachen Losentscheid ermittelt. Die Gewinnermittlung erfolgt somit nach dem Zufallsprinzip und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Pro Teilnehmer wird nur ein Preis pro Ziehung vergeben. 
  3. Der Betreiber ermittelt und benachrichtigt die Gewinner schnellstmöglich nach der Ziehung, spätestens innerhalb von 8 Werktagen per E-Mail oder telefonisch. Die Auswahl des Kontaktweges steht im freien Ermessen des Betreibers.
  4. Die Gewinner müssen den Gewinn via E-Mail oder Telefon bestätigen und annehmen. Wenn der Gewinner nicht innerhalb von 1 Woche nach Zugang der E-Mail antwortet, entfällt der Gewinnanspruch und der Betreiber wird nach dem in Absatz 2 beschriebenen Verfahren für den entsprechenden Gewinn einen neuen Gewinner ermitteln und benachrichtigen.
  5. Bei Sachgewinnen ist der präsentierte Gegenstand nicht zwingend identisch mit dem gewonnenen Gegenstand. Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe usw. sind möglich und zulässig. Der Betreiber kann einen dem als Sachgewinn präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Es besteht weder ein Rückgabe- noch ein Umtauschrecht. Sollte der Betreiber aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Betreiber vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  6. Der Gewinn kann im Kundenbüro der Stadtwerke Recklinghausen abgeholt werden. 
  7. Die Namen der Gewinner werden auf der Webseite des Gewinnspiels folgendermaßen veröffentlicht: Vorname, Anfangsbuchstabe Nachname.

§ 4 Haftungsausschluss/ Schlussbestimmungen

  1. Der Betreiber haftet für direkte und indirekte Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns) gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich unerlaubter Handlung) grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), durch den Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung zudem auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Des Weiteren behält sich der Betreiber vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden und Teilnehmer auszuschließen, sollte ein Verdacht der Manipulation oder ein sonstiger Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
  4. Diese Teilnahmebedingungen stellen die abschließenden Regelungen für das Gewinnspiel dar und werden mit Teilnahme durch den Teilnehmer akzeptiert.
  5. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-recklinghausen.de/informationspflichten