Dazu ein Beispiel:
Eine schlecht gedämmte 100 m2 -Wohnung verbraucht pro Jahr ca. 15.000 kWh Erdgas, pro kWh Erdgas fallen aktuell 0,20088 Gramm CO2 an.
Bei 15.000 kWh verursacht dies ca. 3 Tonnen CO2 und damit ca. 30 kg CO2 pro m2.
Nach dem Stufenmodell müssten Mieter dann 60 % und Vermieter 40 % der CO2-Kosten übernehmen. In 2023 kostet eine Tonne CO2 30 Euro. Bei einer Emission von 3 Tonnen CO2 in dieser Beispielrechnung ergeben sich CO2-Kosten von etwa 90 Euro.
Die CO2-Abgabe gilt nur für fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas. Bei Wärme- und Warmwasserlieferungen fällt sie nur an, wenn dafür Öl, Erdgas oder Kohle verbrannt werden.
Erste Nebenkostenabrechnungen mit geteilter CO2-Abgabe werden frühestens 2024 kommen, denn die Kostenaufteilungspflicht gilt erst für Abrechnungszeiträume, die mit oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Das heißt für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, aber erst danach enden, tragen Mieter noch die vollen CO2-Kosten.
Damit Mieter und Vermieter ihren jeweiligen Anteil an den CO2-Kosten berechnen können, müssen Energieversorger in ihren Rechnungen Angaben zu den Emissionsfaktoren der Brennstoffe sowie zu den CO2-Emissionen und den CO2-Kosten der gelieferten Energiemenge machen. Vermieter müssen dann in ihren Heizkostenabrechnungen den CO2-Betrag inkl. eigenem Anteil ausweisen. Mieter mit Gasetagenheizung zahlen vorab die gesamte CO2-Abgabe, haben aber einen anteiligen Rückerstattungsanspruch gegenüber ihrem Vermieter. Für die Aufteilung der CO2-Kosten stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vermietern und Mietern ein CO2-Rechentool zur Verfügung.
Langfristig werden die CO2-Kosten steigen und damit das Heizen und Tanken mit fossilen Brennstoffen verteuern. Aktuell ist der CO2-Preis noch gedeckelt und steigt stufenweise an. Ab 2027 soll er sich am Handel für CO2-Zertifikate orientieren.
Informationen zur Höhe der CO2-Abgabe finden Sie hier.